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WPSB.765.039
18 Nov 1765:21 (200)
[1 column describing the deceased Emperor Francis I's life,
and the family's return to Vienna from Innsbruck following
his death there]
Frankfurth, vom 29 August. Allhier wurde von wegen eines
Hoch-Edlen Raths dieser Stadt, ein unterm 26ten gefertigten
Edict durch oeffentlichen Anschlag bekannt gemacht,
wasmassen wegen des am 18ten dieses erfolgten Ablebens
Seiner weiland Roem. Kaiserl. Majestaet, hoechstseligst- und
allerglorwuerdigen Angedenkens, in hiesiger Stadt und denen
Dorfschaften, bis auf weitere Verfuegung, alle Musik, Klang
und Saitenspiel, sowohl bey Hochzeiten, andern gemeinen
Gastereyen und allen Zusammenkuenften, als auch in denen
offenen Herbergen, Gast- und Wirtshaeusern, bey Kirchweihen
und sonst ueberhaupt alle und jederley Lustbarkeiten,
ernstlich verboten werden. Seit dem Montag her wird nun auch
taeglich mittags von 11 bis 12 Uhr, und Abends von 6 bis 7
Uhr mit allen Glocken gelaeutet.
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